Ist mein ausländischer Führerschein in Deutschland gültig?
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Vorübergehender Aufenthalt in Deutschland
Für Besucher aus dem Ausland, die keinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland im Sinne des § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung haben, gilt: Für die Dauer Ihres begrenzten Aufenthaltes dürfen Sie hier Kraftfahrzeuge führen - und zwar in dem Umfang, in dem Sie auch im Ausstellerland mit Ihrer Fahrerlaubnis berechtigt sind. Sie müssen das Dokument auch nicht übersetzen lassen.
Ausländischer Führerschein - Wohnsitz in Deutschland
Wer seinen Wohnsitz nach Deutschland verlegt, unterliegt dem deutschen Fahrerlaubnisrecht. Dabei spielt es keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen.
- Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat, unterliegt dem deutschen Fahrerlaubnisrecht
Führerschein aus EU- und EWR-Staaten
Wurde Ihr ausländischer Führerschein in einem EU- oder EWR-Staat ausgestellt, dürfen Sie Kraftfahrzeuge in Deutschland fahren (§ 28 FeV). Ihr ausländischer Führerschein wird anerkannt, und Sie müssen ihn nicht in ein deutsches Dokument umschreiben lassen.
Etwaige Beschränkungen oder Auflagen, die für Sie im Ausstellerland gelten, sind hier ebenso rechtskräftig (z.B. „Nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe"). Beachten Sie, dass Ihr ausländischer Führerschein hier nicht gültig ist, wenn Sie das in Deutschland für die betreffende Fahrzeugklasse vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben. Überschreiten Sie Ihre Berechtigungen, dann machen Sie sich nach deutschem Recht gemäß § 21 StVGstrafbar.
Einschränkungen gibt es bei den Führerscheinklassen Klassen C, C1, CE, C1E (Lkw) oder D, D1,
DE, D1E (Bus):
- Klassen C1 und C1E
Die Fahrerlaubnis gilt in Deutschland nur bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers - Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E
Die Fahrerlaubnis gilt nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, auch wenn sie im Ausstellerstaat für einen längeren Zeitraum gültig ist - Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E
Die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis wird auf Antrag um fünf Jahre verlängert, wenn entsprechende Anforderungen an die Gesundheit und das Sehvermögen erfüllt werden. Weitere Infos gibt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde
Beachten Sie: Sie verlegen Ihren Wohnort nach Deutschland und Ihr Führerschein ist nach den genannten Einschränkungen nicht mehr gültig? Dann dürfen Sie noch sechs Monate in Deutschland fahren. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, die Verlängerung zu beantragen.
- Ihr EU-/EWR-Führerschein wird anerkannt: Umschreibung nicht nötig
Führerschein aus Nicht-EU/Nicht-EWR-Staaten
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland und wurde Ihr ausländischer Führerschein in einem Nicht-EU/-EWR-Staat ausgestellt, dann ist Ihr Führerschein für eine Dauer von sechs Monaten in Deutschland gültig. Nach diesem Zeitraum wird er nicht mehr anerkannt.
Tipp: Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben werden und dies auch nachweisen, können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einen entsprechenden Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit stellen. Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Frist um weitere sechs Monate verlängern (§ 29 Abs. 1 FeV).
- Ihr Nicht-EU/-EWR-Führerschein ist 6 Monate gültig
- Ausnahme: Verlängerung um weitere 6 Monate möglich
Ausländischen Führerschein umschreiben lassen
Möchten Sie dauerhaft in Deutschland ein Kraftfahrzeug fahren, benötigen Sie eine deutsche Fahrerlaubnis, das heißt: Sie müssen Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen. Das ist in den meisten Fällen möglich. Voraussetzung: Sie hatten zum Zeitpunkt des Erwerbs keinen Wohnsitz in Deutschland. Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis im Ausland erworben und hatten währenddessen Ihren Wohnsitz in Deutschland (zum Beispiel während Ihres letzten Urlaubs), dann ist Ihr ausländischer Führerschein in Deutschland ungültig. Sie sind nur im Ausstellerland berechtigt, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Ausnahme: Haben Sie Ihre Fahrerlaubnis während eines Aufenthalts zum Zwecke eines Studiums oder Schulbesuchs im EU-/EWR-Ausland erworben, dann dürfen Sie Ihren Führerschein trotzdem auch in Deutschland benutzen. Voraussetzung: Sie haben sich mindestens sechs Monate im Ausstellerland aufgehalten.
- Für eine deutsche Fahrerlaubnis ist die Umschreibung Ihres Führerscheins erforderlich
Listenstaaten: Prüfungsfreie Umschreibung
Es gibt Staaten, mit denen Deutschland ein gegenseitiges Anerkennungsabkommen geschlossen hat, sogenannte „Listenstaaten". Haben Sie Ihren Führerschein in einem dieser Staaten erworben, dann können Sie Ihre Fahrerlaubnis in der Regel prüfungsfrei umschreiben lassen. Die Fahrausbildung ist in diesen Ländern gleichzusetzen mit der Fahrausbildung in der EU.
Welche Staaten dies sind, erfahren Sie in der Staatenliste in der Anlage 11 der FeV.
- Die Umschreibung Ihrer Fahrerlaubnis ist prüfungsfrei, wenn Sie sie in einem „Listenstaat" erworben haben
Andere Staaten: Prüfung erforderlich
Für Staaten, die nicht zu den „Listenstaaten" zählen, gilt: Grundsätzlich müssen Sie eine theoretische und praktische Prüfung ablegen, um Ihren ausländischen Führerschein in einen deutschen umschreiben zu lassen. Eine Fahrausbildung müssen Sie nicht absolvieren.
- Sie müssen für die Umschreibung Prüfungen ablegen, wenn Ihre Fahrerlaubnis in einem Nicht-Listenstaat erteilt wurde das heißt, nicht in der Anlage 11 der FeV aufgeführt ist
Übersetzung in die deutsche Sprache
Wurde Ihr ausländischer Führerschein nicht in einem EU-/EWR-Land oder der Schweiz ausgestellt und ist nicht in deutscher Sprache abgefasst, muss er übersetzt werden, es sei denn die Bundesrepublik Deutschland hat auf das Mitführen der Übersetzung verzichtet (§ 29 Abs. 2 FeV).
Folgende Stellen dürfen laut Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die deutschsprachigen Übersetzungen anfertigen:
- Deutsche Konsuln im Ausstellerstaat
- International anerkannte Automobilclubs des Ausstellerstaats - international anerkannt sind:
a) Fédération Internationale de l`Automobile (FIA)
b) Alliance Internationale de Tourisme (AIT)
c) Fédération Internationale des Clubs Motocyclisme zusammengeschlossenen Clubs - Die nachstehenden Vereinigungen:
a) Allgemeiner deutscher Automobilclub e.V. (ADAC), Hansastraße 19, 80686 München, und seine Dienststellen
b) Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD), Lyoner Straße 16, 60528 Frankfurt am Main und seine Dienststellen
c) ACE Auto Club Europa e.V. Schmidener Str. 227, 70374 Stuttgart, und seine Dienststellen
d) ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V., Oberntiefer Str. 20, 91438 Bad Windsheim und seine Dienststellen - Jede amtliche Stelle des Ausstellerstaats
- Der Kapitän des deutschen Seehandels Schiffes, auf dem das zum vorübergehenden Verkehr in Deutschland bestimmte ausländische Kraftfahrzeug befördert wird oder das von dem Inhaber des ausländischen Führerscheins benutzt wird
- Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer, die von Oberlandesgerichten ermächtigt sind, Urkundenübersetzungen vorzunehmen und zu beglaubigen
- Öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Dolmetscher und Übersetzer an Landgerichten
Bei folgenden Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer
Übersetzung: Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.
Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis: Das benötigen Sie
Dem Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Ein amtlicher Ausweis des Antragstellers (Personalausweis oder Reisepass)
- Die Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Ein Lichtbild aus neuerer Zeit, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht,
- Bei einem Antrag auf Erteilung der Klassen C1, C, C1E, CE (Lkw), D1, D, D1E, DE (Bus)
- Die Zeugnisse bzw. Gutachten über die ärztlichen Untersuchungen, über die Untersuchung
- Des Sehvermögens und die besondere Untersuchung bei Busfahrern
- Das Original des ausländischen nationalen Führerscheins (der internationale Führerschein
reicht nicht aus) mit einer Übersetzung in deutscher Sprache, es sei denn, die Fahrerlaubnisbehörde
verzichtet ausnahmsweise auf die Übersetzung (oben genannte Staaten) - Eine Erklärung, dass die ausländische Fahrerlaubnis noch gültig ist
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