INFORMATIONEN ZUR ANERKENNUNG VON AUSLÄNDISCHEN FÜHRERSCHEINEN AUS NICHT-EU/EWR-LÄNDERN


Darf ich mit meinem ausländischen Führerschein in Deutschland fahren?
Wenn Sie einen gültigen ausländischen Führerschein besitzen, dürfen Sie in Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch hier beachten.
Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.
Bei den meisten nationalen ausländischen Führerscheinen benötigen Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein oder eine Übersetzung.
Wie lange darf ich fahren?
Solange Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland haben und sich nur zu Besuch in Deutschland aufhalten, dürfen Sie unbefristet fahren.
Sobald Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Deutschland anmelden, dürfen Sie noch sechs Monate fahren.
Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.
Sie benötigen dann einen deutschen Führerschein.
Die Fahrberechtigung von sechs Monaten kann nicht verlängert werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig die Umschreibung Ihres ausländischen Führerscheins.
Ausnahme: Wenn von vornherein feststeht, dass Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland nicht länger als 12 Monate haben werden, dann können Sie die Verlängerung der Fahrberechtigung (gebührenpflichtig) bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Entsprechende Nachweise über Ihren Aufenthalt müssen vorgelegt werden.

Wird mein ausländischer Führerschein in Deutschland anerkannt?
Damit Ihr ausländischer Führerschein aus einem Nicht-EU/EWR-Land in Deutschland anerkannt wird und umgeschrieben werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen das Original Ihres ausländischen Führerschein-Dokumentes im Besitz haben.
    Ohne Original-Führerschein dürfen Sie nicht fahren. Auch die Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis kann nur mit einem Original des ausländischen Führerscheins beantragt werden.



  • Der ausländische Führerschein muss gültig sein.
    Mit einem ungültigen ausländischen Führerschein dürfen Sie nicht fahren. Für die Umschreibung muss der Führerschein zur Antragstellung noch gültig sein.



  • Es darf kein Lernführerschein oder sonstiger vorläufiger Führerschein sein.
    Ein Lernführerschein ist in Deutschland nicht gültig und kann nicht umgeschrieben werden.
    Ein vorläufiger Führerschein wird z.B. nicht anerkannt, wenn es sich um kein amtliches Führerscheindokument mit Lichtbild handelt. Außerdem dürfen im Ausstellungsstaat für den Erwerb der endgültigen Fahrerlaubnis keine Prüfungen mehr erforderlich sein.
    Im Einzelfall entscheidet die Fahrerlaubnisbehörde bei der Antragsbearbeitung.



  • [bDie ausländische Fahrerlaubnis muss vor Zuzug nach Deutschland oder während eines mindestens 6-monatigen Auslandsaufenthalts erworben worden sein.[/b]
    Eine Fahrerlaubnis, die im Ausland erworben wurde, während der ordentliche Wohnsitz in Deutschland bestand, wird nicht anerkannt und kann nicht umgeschrieben werden.
    Im Zweifelsfall kann es erforderlich sein, Unterlagen über den Auslandsaufenthalt vorzulegen, oder nachzuweisen, dass die erste Fahrerlaubnis vor dem Zuzug nach Deutschland erworben wurde (wenn der aktuelle Führerschein später ausgestellt wurde).


Was muss ich tun, um meinen ausländischen Führerschein in einen deutschen Führerschein umzuschreiben?]
Um nach Ablauf der Fahrberechtigung mit dem ausländischen Führerschein weiterhin Kraftfahrzeuge in Deutschland führen zu können, benötigen Sie den deutschen Führerschein.
Um diesen zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis stellen.
Es gibt keine Frist, in der dieser Antrag gestellt werden muss.
Zu beachten ist nur, dass der ausländische Führerschein bei Antragstellung im Original vorliegen und noch gültig sein muss.
Welche Unterlagen zum Antrag eingereicht werden müssen und ob Sie Fahrerlaubnisprüfungen ablegen müssen, hängt davon ab, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde:

  • "Länder der Anlage 11"
    Mit einigen Ländern, darunter Schweiz, Israel, Kanada, Australien und viele amerikanische Bundesstaaten, hat Deutschland ein Abkommen über die gegenseitige vereinfachte Umschreibung der Führerscheine geschlossen.
    Bei Führerscheinen aus diesen Ländern sind weniger Antragsunterlagen und in der Regel keine Prüfungen erforderlich.
    Die Liste dieser Länder finden Sie hier.



  • sonstige Länder - "Drittstaaten"
    Wenn Ihr Führerschein nicht in einem EU-/EWR-Land und nicht in einem Land aus der Anlage 11 ausgestellt wurde, müssen Sie bei der Umschreibung theoretische und praktische Prüfungen für alle Klassen, die Sie umschreiben wollen, ablegen.
    Als erstes müssen Sie den Umschreibungsantrag stellen und alle erforderlichen Unterlagen einreichen.
    Wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde, werden Sie schriftlich zu den Prüfungen aufgefordert.
    Für die praktische Prüfung brauchen Sie eine Fahrschule.


Informationen, welche Unterlagen zur Antragstellung benötigt werden und wo Sie den Antrag stellen können, finden Sie hier.
Wenn der Antrag bearbeitet wurde und Sie die ggf. erforderlichen Prüfungen bestanden haben, wird Ihnen der deutsche Führerschein bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgehändigt.
Bei allen Umschreibungen gilt, dass der ausländische Führerschein bei der Aushändigung des deutschen Führerscheins eingezogen und ins Ausstellungsland zurückgeschickt oder aufbewahrt wird.
In Einzelfällen kann auf die Einziehung des ausländischen Führerscheins verzichtet werden, wenn eine schriftliche Begründung eingereicht wird, warum der ausländische Führerschein weiterhin benötigt wird.
Der deutsche Führerschein ist grundsätzlich auch im Ausland gültig.

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