Ausländischer Führerschein: Dürfen Sie damit in Deutschland fahren?

Ausländischer Führerschein: Dürfen Sie damit in Deutschland fahren?
Wie Sie eine ausländische Fahrerlaubnis in Deutschland übertragen können

Es gibt viele Gründe, nach Deutschland zu ziehen: Die Bundesrepublik bietet gegenwärtig dank guter wirtschaftlicher Entwicklung mehr Arbeitsplätze als manch anderes Land in Europa. Und vielleicht haben Sie hier einen attraktiven Job gefunden. Es kann auch sein, dass Deutschland das Heimatland Ihres oder Ihrer Liebsten ist und Sie deshalb hierher gezogen sind.
In jedem Fall möchten Sie auch zwischen Rhein und Oder mobil sein und dort mit einem Auto umherfahren. Wie ein Kraftfahrzeug zu steuern ist, haben Sie bereits im Ausland gelernt und besitzen auch eine entsprechende Fahrerlaubnis. Doch die große Frage lautet, ob so ein ausländischer Führerschein auch in Deutschland gilt.
Was müssen Sie dafür tun, wenn Sie als Ausländer mit entsprechendem Führerschein in Deutschland umherfahren wollen? Werden hier Unterschiede zwischen den Führerscheinen aus europäischen und außereuropäischen Ländern gemacht? Und wann müssen Sie eine Umschreibung auf einen deutschen Führerschein vornehmen? Das erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Dürfen Sie mit einem Führerschein aus dem EU-Ausland in Deutschland fahren?
Ausländische Führerscheine aus Staaten der Europäischen Union gelten unter normalen Umständen auch in Deutschland. Schließlich wurde der EU-Führerschein deshalb eingeführt, um für einheitliche Fahrerlaubnisklassen zu sorgen und die Mobilität zwischen den europäischen Staaten zu erleichtern.[/size]
Sie können einen ausländischen EU-Führerschein bis zu dessen Ablauf in Deutschland verwenden, ohne Ihn in ein deutsches Dokument umschreiben zu müssen. Europäisches Recht verbietet den nationalen Behörden nämlich, die Anerkennung eines EU-Führerscheines zu verweigern.
Auch wenn Sie noch eine alte, nationale Fahrerlaubnis beziehungsweise einen Führerschein als EU-Ausländer besitzen, dürfen Sie damit in Deutschland umherfahren. Die Europäische Kommission legte nämlich in einem Beschluss vom 18.12.2012 (Az. C(2012) 9358) fest, dass die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union alle von Ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anerkennen müssen, auch wenn es sich noch nicht um einheitliche EU-Dokumente handelt.[/size]
Allerdings kommt es häufig vor, dass alte Papierdokumente in Deutschland bei einer Kontrolle beanstandet werden und deren Besitzer sogar ein Fahrverbot erhalten. Auch wenn Sie im Recht sind und Ihr ausländischer Führerschein anerkannt werden muss: Sie verlieren mit solchem bürokratischen Ärger kostbare Zeit.
Deshalb empfiehlt es sich, den entsprechenden Teil des EU-Beschlusses zur Übertragbarkeit von alten Führerscheinen aus EU-Ländern auszudrucken und bei Ihren Autofahrten mitzunehmen.
Auch wenn das Dokument EU-Führerschein heißt, können Sie damit nicht nur in den Staaten der Europäischen Union umherfahren, sondern in allen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Dazu gehören auch noch Island, Norwegen und Liechtenstein.

Wann wird ein ausländischer EU-Führerschein in Deutschland nicht anerkannt?
Wenn in Deutschland einer Person die Fahrerlaubnis entzogen wurde, muss sie nach Ablauf der Sperrfrist meistens erst eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) absolvieren, bevor Sie die Fahrerlaubnis erneut beantragen kann. Viele Deutsche versuchen daher, einen EU-Führerschein in einem anderen Land zu machen, um die vorgeschriebene MPU zu umgehen.
Bei dieser Taktik müssen Sie jedoch drei Dinge beachten, weil ein ausländischer EU-Führerschein sonst nicht in Deutschland anerkannt wird:

  • Sie müssen mindestens sechs Monate lang Ihren Hauptwohnsitz in dem Land haben, in dem Sie den neuen EU-Führerschein machen.
  • Auf dem Führerschein darf kein Wohnsitz in Deutschland angegeben sein.
  • Ein ausländischer EU-Führerschein darf nicht während der deutschen Sperrfrist erworben werden. Ansonsten wird dieser von den deutschen Behörden nicht anerkannt. Sie können sich in Deutschland mit diesem neuen Führerschein sogar dann wegen Fahren ohne Fahrerlaubnisstrafbar machen, wenn die Sperrfrist bereits abgelaufen ist.


Wenn eines dieser Kriterien nicht gegeben ist, dann dürfen die deutschen Behörden dem EU-Führerschein die Anerkennung verweigern. Ansonsten muss laut Urteil (Az. C-419/10) des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) von 2012 ein ausländischer EU-Führerschein auch dann anerkannt werden, wenn die Person in diesem Staat selber keine Fahrerlaubnis erhalten kann, weil Sie beispielsweise keine MPU absolviert hat.
Seitdem betreiben viele MPU-Kandidaten einen regelrechten Führerscheintourismus. Der Erfolg von den kostenpflichtigen Angeboten, bei denen meist sowohl der Hauptwohnsitz im Ausland als auch die Fahrprüfung inbegriffen ist, ist jedoch nicht garantiert.
Gelten in Deutschland auch Führerscheine aus nicht-EU-Ländern?
Wenn Sie nicht vorhaben, Ihren ordentlichen Wohnsitz in die Bundesrepublik Deutschland zu verlagern, ist es im Normalfall möglich, mit einem gültigen ausländischen Führerschein Kraftfahrzeuge zu führen, auch wenn dieser nicht aus dem EWR stammt. In vielen Fällen ist es dafür jedoch nötig, dass Ihr ausländischer Führerschein dazu übersetzt wird.]
Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nach Deutschlandverlegen. Dann gilt ein ausländischer Führerschein nur noch sechs Monate, bis er von den Behörden nicht mehr anerkannt wird. Vor Ablauf dieser Zeit sollten Sie daher einen deutschen Führerschein beantragen, wenn Sie weiterhin in Deutschland Auto fahren möchten.
Es ist jedoch möglich, eine Verlängerung dieser Frist um weitere sechs auf insgesamt zwölf Monate zu beantragen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie nachweisen können, Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als 12 Monate in Deutschland zu behalten.
Die Zeit, in der sie sich mit einer gültigen ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland bewegen können, wenn Sie dort keinen ordentlichen Wohnsitz haben, ist nicht begrenzt. Sie können also auch jahrelang als Berufspendler in der Schweiz leben und jeden Tag mit dem schweizerischen Führerschein nach Deutschland fahren.
Ausländischer Führerschein: Wann ist eine Anerkennung nicht möglich?
Eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland wird nicht in jedem Fall von den deutschen Behörden anerkannt. Dies ist unter folgenden Bedingungen der Fall:



    • Vorläufig ausgestellte Führerscheine aus dem Ausland sind in Deutschland generell nicht gültig.
    • Wenn Sie eine gültige, ausländische Fahrerlaubnis für eine bestimmte Führerscheinklasse besitzen, dürfen Sie solche Fahrzeuge in Deutschland nicht fahren, wenn Sie das hier vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben.




  • Wurde ein ausländischer Führerschein zu einem Zeitpunkt erworben, als Ihr ordentlicher Wohnsitz in Deutschland war, erkennen deutsche Behörden diese in der Regel nicht an.
  • Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis in Deutschland vorläufig oder rechtskräftig entzogen, dürfen Sie ebenfalls nicht in Deutschland fahren.
  • Auch dann, wenn Ihnen auf Grundlage einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidungkeine Fahrerlaubnis erteilt werden darf, ist es nicht möglich, in Deutschland umherzufahren.
  • Sie dürfen sich in Deutschlands ebenfalls nicht hinters Steuer setzen, wenn Ihnen in Deutschland, in dem Staat, wo Sie die Fahrerlaubnis erworben haben oder in dem Staat, wo Ihr ordentlicher Wohnsitz ist, ein Fahrverbot verhängt wurde.


Wie sich ein ausländischer Führerschein übersetzen lässt
Bei Führerscheinen aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes kann es sein, dass Sie diese übersetzen lassen müssen, wenn Sie in Deutschland fahren möchten. Dies ist in zwei Situationen der Fall:

  • Wenn ein ausländischer Führerschein nicht in deutscher Sprache abgefasst wurde, müssen Sie ihn übersetzen lassen. Auch wenn EU-Führerscheine von Ländern unterschiedlicher Sprachen ausgestellt werden, sind sie durch die einheitlichen Kennziffern dennoch grenzüberschreitend lesbar.
  • Aber auch, wenn ein ausländischer Führerschein in deutscher Sprache nicht den Vorschriften in Anhang 6 des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 entspricht, muss er umgeschrieben werden. Dieser Anhang enthält Vorschriften zu einer gewissen Vereinheitlichung von Layout und Fahrzeugklassen.


Sie können bei mehreren Stellen einen ausländischen Führerschein übersetzen lassen:

  • Dolmetscher und Übersetzer, die gerichtlich bestellt und allgemein vereidigt wurden
  • Kapitäne von deutschen Seeschiffen
  • deutsche Automobilclubs
  • international anerkannte Automobilclubs des Ausstellungsstaates des Führerscheins
  • amtliche Stellen im Ausstellungsstaat des Führerscheins


Wenn Ihr ausländischer Führerschein aus einem der folgenden Staaten stammt, ist es jedoch nicht erforderlich, eine Übersetzung mitzuführen: Andorra, Hong Kong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal.
Wo können Sie Ihre Fahrerlaubnis auf einen deutschen Führerschein umschreiben lassen?
Wenn Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz dauerhaft in Deutschland anmelden, dann verliert Ihr ausländischer Führerschein seine Gültigkeit nach sechs Monaten, nachdem Sie offiziell den Wohnsitz verlegt haben. Bevor Ihr ausländischer Führerschein „abgelaufen" ist, sollten Sie ihn also in ein entsprechendes deutsches Dokument umschreiben lassen, wenn Sie weiterhin Kraftfahrzeuge steuern möchten.
Ein ausländischer Führerschein kann bei der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde oder in manchen Städten auch beim Bürgeramt umgeschrieben werden. Je nach Fahrzeugklasse müssen Sie aktuelle Belege für medizinische Untersuchungen oder einen Erste-Hilfe-Kursvorlegen.
Unter Umständen ist es sogar möglich, dass Sie in Deutschland eine erneute Fahrprüfung ablegen müssen. Die Umschreibung kann eine Zeit lang dauern, weil das ausländische Dokument erst auf Echtheit überprüft werden muss.
Bei vielen Ländern ist es nötig, dass Sie eine theoretische und praktische Fahrprüfung absolvieren müssen, bevor Sie einen deutschen Führerschein erhalten können. Sie müssen davor jedoch nicht noch einmal Kurse bei einer Fahrschule besuchen.
Wenn Sie einen ausländischen Führerschein aus einem der Länder in unten stehender Tabelle besitzen, ist es hingegen nicht nötig, bei der Umschreibung auf eine deutsche Fahrerlaubnis eine komplette Prüfung mit Theorie- und Praxisteil zu absolvieren. Es kann jedoch sein, dass Sie in manchen Fällen eine Prüfung zur Theorie ablegen müssen.
Wenn Sie keine Prüfung ablegen müssen, kostet das Umschreiben einer ausländischen Fahrerlaubnis üblicherweise 35 Euro und zusammen mit einer vorgeschriebenen Prüfung 42,60 Euro.

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